Möglichkeiten einer Förderung für den Bau eines Passivhauses
Die Möglichkeiten einer Förderung für den Bau eines Passivhauses sind sehr umfangreich. Die Bundesregierung stellt jährlich 160 Millionen Euro für die Förderung von Passivhäusern bereit. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert den Bau von Passivhäusern in Deutschland durch ein zinsvergünstigtes Darlehn.
Durch diese Vergünstigung können die Mehrkosten für den Bau eines Passivhauses sehr leicht ausgeglichen werden. Gefördert werden in der Regel Passivhäuser, welche den Anforderungen des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogrammes und des Programms Ökologisch Bauen gerecht werden.Die Förderungshöhe beläuft sich in der Regel auf bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit. Es kann hierbei für maximal zwei Wohneinheiten jeweils eine Förderung beantragt werden. Die Antragstellung für eine Förderung wird in der Regel bei der Hausbank gestellt. Auch ist eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen, wie mit dem KfW-Wohneigentums-Programm, möglich.
Des weiteren bieten einigen Bundesländern regionale Förderprogramme an, welche sich jedoch je nach Bundesland stark unterscheiden können. Das Land Sachsen beispielsweise fördert Passivhäuser seit dem Jahre 2005 mit verschiedenen Förderpaketen. Bislang wurden in Sachsen 25 Bauprojekte gefördert. Auch in Österreich und der Schweiz wird der Bau von Passivhäusern aktiv gefördert. In Österreich beispielsweise werden Förderungen für Passivhäuser, welche alle Bestimmungen erfüllen mit bis zu 10 % der Baukosten angeboten.
Das Passivhaus-Institut Darmstadt hält für die Planung und den Bau eines Passivhauses ein sogenanntes Passivhaus Projektierungs-Paket bereit, welches unter anderem als Nachweis für eine Förderung dient. Auch die GLS-Bank vergibt Sonderkonditionen für ökologische Baufinanzierung bei Passiv- und Niedrigenergiehäusern. Es ist hierbei absolut ratsam sich schon vor bzw. während der Planung für den Bau eines Passivhauses genau über die Fördermaßnahmen des jeweiligen Bundeslandes zu erkundigen.